Ein wichtiger Schritt für die Vereinsarbeit in der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend

Weitere Lockerungsmaßnahmen seit 1. Juli in Kraft.

6. Juli 2021

Mit den am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Lockerungsmaßnahmen kehrt vor allem in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit ein Stück Normalität zurück und so können die Organisationen der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend, unter Einhaltung aller geltenden COVID-19-Maßnahmen, wieder Veranstaltungen organisieren und durchführen.
„Die vergangenen eineinhalb Jahre waren vor allem für junge Menschen, welche sich ehrenamtlich in ihren Regionen engagieren, eine schwere Zeit. Mit Eintreten der Corona-Pandemie stand die ehrenamtliche Vereinsarbeit vom einen auf den anderen Moment still. Nun ist es unseren Mitgliedern aber wieder möglich, Veranstaltungen umzusetzen, natürlich mit Einhaltung aller aktuellen COVID-19 Bestimmungen", zeigten sich die Landesobleute der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend, Bettina Hechenberger und Dominik Traxl, über die aktuellen Lockerungsmaßnahmen erfreut.
Um die Funktionäre von Orts- bis Bezirksebene bestmöglich für anstehende Veranstaltungen zu unterstützen, steht das Landessekretariat der TJB/LJ für Fragen zu diesem Thema unter Tel. 0512/5990020 bzw. per E-Mail tjblj@tiroler-bauernbund.at zur Verfügung.

Anschrift

TIROLER JUNGBAUERNSCHAFT/ LANDJUGEND
Meinhardstraße 13a
6020 Innsbruck
Tel. +43 512 59 900-57
E-Mail: info@tjblj.at
 
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